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Zweifamilienhaus Finsterbachstraße 32, Ansicht von der Straße
Gerichtliche Teilungsversteigerung · 28. Oktober 2026
Termin: 28. Oktober 2026, 10:00 Uhr

Ihr Zuhause im Grünen – Sie bestimmen den Preis mit

Zweifamilienhaus mit Garage und Garten · Finsterbachstraße 32, 66955 Pirmasens-Niedersimten. Leerstehend und bezugsfrei ab Zuschlag. Gerichtstermin: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 10:00 Uhr, Amtsgericht Pirmasens, Saal 153. Gebote werden ausschließlich im Versteigerungstermin abgegeben – eine Vertretung mit notariell beglaubigter Bietvollmacht ist möglich.

Versteigerungstermin
28.10.2026, 10:00 Uhr
Amtsgericht
Pirmasens, Saal 153
Aktenzeichen
2 K 66/25
Verkehrswert lt. Gutachten
201.000,00 €
Gerichtlich festgesetzter Verkehrswert Unabhängiger Sachverständiger Eigentum per Gerichtsbeschluss Keine Maklerprovision

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Das Objekt

Zweifamilienhaus mit Garage, Keller und Speicher

Zur Versteigerung kommt ein freistehendes Zweifamilienhaus mit Anbau in Massivbauweise (Baujahr 1970, Mauerwerk mit Stahlbetondecken) auf einem 548 m² großen, voll erschlossenen Grundstück. Das leicht hängige Grundstück liegt in einer ruhigen Anliegerstraße (Sackgasse mit Wendehammer) am Ortsrand von Pirmasens-Niedersimten und grenzt an unverbaute, grüne Flächen mit altem Baumbestand. Das Haus steht leer (Stand Juli 2026) – bezugsfrei ab Zuschlag, kein bekanntes Räumungsrisiko durch Bewohner.

  • Zwei abgeschlossene Wohnungen: EG mit 98,69 m² und UG mit 83,23 m² – ideal für Eigennutzung plus Vermietung oder zwei Generationen
  • Wohnung 2 (UG) mit eigenem, ebenerdigem, separatem Eingang
  • Überdachter Balkon (EG) und Terrasse (UG) mit unverbautem Blick ins Grüne
  • Begehbarer Dachboden mit fester Treppe und Dachflächenfenstern – Ausbaupotenzial
  • Massive Einzelgarage, unterkellert, mit Stahl-Schwingtor (15,39 m²)
  • Zusätzlich Kellerraum, Waschküche und Heizraum
  • Voll erschlossenes, beitragsfreies Grundstück – keine Baulasten, kein Denkmalschutz
  • Zustand laut Gutachten baujahresgemäß mit geringfügigem Unterhaltungsstau (Details unter „Ausstattung & Technik")

Objektdaten im Überblick

ObjektartZweifamilienhaus mit Anbau, freistehend
AdresseFinsterbachstraße 32,
66955 Pirmasens-Niedersimten
GrundbuchNiedersimten Blatt 1022,
Flurstück 487
Baujahr1970
Wohnfläche181,92 m² (EG 98,69 / UG 83,23)
Brutto-Grundfläche262,50 m²
Garage15,39 m² Nutzfläche
Grundstück548 m², voll erschlossen, beitragsfrei
PlanungsrechtMischgebiet (MI), offene Bauweise
Bodenrichtwert55 €/m² (Bodenwert 30.100 €)
HeizungÖl-Zentralheizung (Brenner Bj. 2000)
Verfügbarkeitleerstehend, bezugsfrei ab Zuschlag
Verkehrswert201.000,00 €

Grundlage: gerichtliches Verkehrswertgutachten (Wertermittlungsstichtag 09.02.2026).
Vollständiges Gutachten online lesen

Hinweis: Im Verkehrswertgutachten ist als Postleitzahl irrtümlich 76848 angegeben; zutreffend ist 66955 Pirmasens-Niedersimten. Maßgeblich sind Grundbuch (Niedersimten Blatt 1022, Flurstück 487) und die amtliche Terminsbestimmung.

Für wen passt dieses Haus?

Zwei Wohnungen – mehrere Nutzungsmöglichkeiten

🏡 Für Familien & Eigennutzer

Oben einziehen – und die zweite Wohnung mit eigenem Eingang für die Eltern, erwachsene Kinder oder als Mietwohnung nutzen, die einen Teil der Rate zahlt. Garten am Waldrand, Sackgasse ohne Durchgangsverkehr – und weil das Haus leer steht, können Sie direkt nach dem Zuschlag einziehen.

📈 Für Kapitalanleger

rund 8 % rechnerischer Bruttomietansatz bezogen auf den Verkehrswert: Der gerichtliche Gutachter setzt die Marktmiete beider Wohnungen plus Garage auf 1.339 €/Monat (16.070 €/Jahr) an. Zwei getrennt vermietbare Einheiten, derzeit leerstehend.

Grundlage sind die vom Gutachter angesetzten Marktmieten, keine bestehenden Mietverträge. Kosten für Instandhaltung, Modernisierung, Verwaltung, Finanzierung und mögliche Leerstände sind nicht berücksichtigt; keine garantierte Rendite. Der Wert bezieht sich auf den Verkehrswert, nicht auf den tatsächlichen Zuschlagspreis inklusive Nebenkosten.

Bieten statt Mieten

Eine Beispielrechnung für Eigennutzer

Beispiel: Erwerb mit Finanzierung (rein illustrativ)

Illustrativer Betrag150.000 €
+ Grunderwerbsteuer (5 % RLP)7.500 €
+ Zuschlagsgebühr / Grundbuch (ca.)1.500 €
Gesamtaufwand (ca.)159.000 €
Eigenkapital (20 %)31.800 €
Darlehen (ca.)127.200 €
Beispielzins 3,8 % p. a., 2 % Anfangstilgung
Monatsrate (ca.)615 €

Zum Vergleich: Mietansatz des Gutachters

Allein die EG-Wohnung plus Garage setzt der gerichtliche Gutachter mit 744 €/Monat Marktmiete an.

Die UG-Wohnung mit eigenem Eingang kann laut Gutachter-Ansatz zusätzlich ca. 595 €/Monat Mietertrag liefern.

Wohnkosten (Instandhaltung, Versicherung, Grundsteuer, Energie, Rücklagen) kommen beim Eigentum hinzu – Rate und Miete sind daher nicht 1:1 vergleichbar.

Unverbindliche, rein illustrative Beispielrechnung – keine Prognose für den tatsächlichen Zuschlagspreis. Ob und zu welchem Gebot der Zuschlag erteilt wird, entscheidet sich ausschließlich im Gerichtstermin nach den dort bekannt gegebenen Versteigerungsbedingungen. Zins, Rate und Konditionen individuell; keine Finanz- oder Anlageberatung. Nicht enthalten: Verzinsung des Meistgebots bis zum Verteilungstermin (4 % p. a.), ggf. Notar-/Grundbuchkosten einer Grundschuldbestellung sowie Kosten für Renovierung, Modernisierung und laufende Bewirtschaftung. Wichtig: Ein Gebot sollte nur abgegeben werden, wenn die Finanzierung einschließlich Nebenkosten und Modernisierungsreserve bereits vor dem Termin verbindlich geklärt ist – der Erwerb steht nicht unter Finanzierungsvorbehalt.

Aufteilung

Zwei separate Wohnungen – plus Ausbaureserve im Dach

Wohnung 1 (EG): Essbereich mit Holzdecke

Wohnung 1 – Erdgeschoss (98,69 m²)

Wohn-/Esszimmer, Küche, drei Zimmer, Bad, separates WC, Garderobe sowie überdachter Balkon mit freiem Blick über das Grün des Finsterbachtals.

Wohnung 2 (UG): Wohnzimmer mit Fensterfront zum Garten

Wohnung 2 – Untergeschoss (83,23 m²)

Wohn-/Essbereich, Küche, zwei Zimmer, Bad, Flur und Terrasse. Durch die Hanglage mit eigenem, ebenerdigem, separatem Eingang – ideal zum Vermieten oder für Angehörige.

Weitere Flächen

Zusätzlich: Kellerraum, Waschküche und Heizraum. Der begehbare Dachboden ist über eine feste Treppe erschlossen und verfügt bereits über Dachflächenfenster – Ausbaupotenzial für zusätzlichen Wohnraum (Satteldach in Holzkonstruktion, Tonziegel). Die massive Einzelgarage ist unterkellert und hat ein Stahl-Schwingtor.

Hinweis zum Dachausbau: Ein möglicher Ausbau setzt die baurechtliche Zulässigkeit, statische und technische Eignung sowie ggf. eine Genehmigung voraus. Der Dachboden ist derzeit nicht als Wohnfläche ausgewiesen.

Ausstattung & Technik

Zustand und Technik laut Verkehrswertgutachten

Alle Zustandsangaben laut gerichtlichem Verkehrswertgutachten (Stichtag 09.02.2026).

Vorhandene Ausstattung

  • Öl-Zentralheizung mit zentraler Warmwasserbereitung, Flachheizkörper mit Thermostatventilen
  • Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Kunststoff-Rollläden
  • Fensterbänke innen Naturstein, außen Aluminium
  • Böden: EG Teppich/Fliesen, UG Laminat/Fliesen, Bäder gefliest
  • Garage (unterkellert), Kellerräume, Waschküche, Heizraum
  • Außenanlagen: Terrasse, befestigte Wege, Garten mit Pflanzungen, Einfriedung

Bekannte Hinweise aus dem Gutachten

  • Baujahresgemäßer Zustand mit geringfügigem Unterhaltungsstau
  • Kleinere Mängel an der Fassade
  • Feuchtigkeitsspuren im Kellerbereich (Nebenraum, keine Wohnfläche)
  • Keine Wärmedämmung (Baustandard vor 1995)
  • Einfache Elektroausstattung (Zählerschrank, Klingel-/Türöffneranlage, Telefonanschluss)

Bestehende Öl-Zentralheizung und rechtlicher Rahmen

Niedertemperaturkessel (Brenner Baujahr 2000) mit Erdtank (Stahl, ca. 10.000 Liter, mit Zulassung).

Der vorhandene Niedertemperaturkessel fällt nach derzeitiger Rechtslage nicht unter die reguläre 30-Jahres-Austauschpflicht des § 72 GEG. Daraus folgt keine Aussage über technische Restlebensdauer, Wirtschaftlichkeit oder zukünftigen Modernisierungsbedarf: Heizungsanlage, Brenner und Erdtank sollten vor einem Gebot fachlich geprüft werden. Fossile Heizkessel dürfen nach geltender Gesetzeslage längstens bis Ende 2044 betrieben werden (§ 72 Abs. 4 GEG).

Ein Energieausweis liegt nicht vor; bei einer Versteigerung durch das Gericht ist er nicht vorgeschrieben.

Lage & Werte

Ruhige Ortsrandlage – solide Bewertung

Die Lage

  • Ortsrandlage in guter Wohnlage von Pirmasens-Niedersimten
  • Ruhige Anliegerstraße/Sackgasse mit Wendehammer – kein Durchgangsverkehr
  • Geschäfte des täglichen Bedarfs und Bushaltestelle fußläufig erreichbar
  • Schulen und Ärzte in ca. 3 km Entfernung
  • Schnelle Anbindung an die B10 (Richtung Pirmasens-Zentrum / Landau)
  • Grundstück grenzt an unverbaute, grüne Flächen mit altem Baumbestand

Werte & Erträge laut Gutachten

Verkehrswert201.000,00 €
Sachwert201.000 €
Ertragswert203.000 €
Bodenwert30.100 € (55 €/m²)
Mietansatz EG705,63 €/Monat
Mietansatz UG595,10 €/Monat
Mietansatz Garage38,48 €/Monat
Jahresrohertrag (inkl. Garage)16.070,52 €
Wohnraummietansatz7,15 €/m² monatlich

Für Kapitalanleger: Bezogen auf den Verkehrswert entspricht der Mietansatz des Gutachters einer Bruttomietrendite von rund 8 %.

Der Marktvergleich

Wie steht der Verkehrswert im Markt?

1.150–1.900 €/m²
durchschnittlicher Angebotspreis für Häuser in Pirmasens (je nach Portal)
≈ 1.105 €/m²
dieses Objekt beim Verkehrswert von 201.000 € (181,92 m² Wohnfläche)
ab ca. 180.000 €
werden vergleichbare freistehende Zweifamilienhäuser (Bj. 1960–1980, Garage, Garten, Ortsrand) aktuell angeboten

Der Verkehrswert entspricht rund 1.105 € je Quadratmeter Wohnfläche. Allgemeine Portalwerte für Häuser in Pirmasens liegen teilweise höher, sind wegen unterschiedlicher Lage, Bauart, Energiezustand und Ausstattung aber nur eingeschränkt vergleichbar. Im Segment unter 150.000 € dominieren in Pirmasens sanierungsbedürftige Innenstadt-Altbauten und Reihenhäuser.

Quelle: Auswertung der Immobilienportale (u. a. Angebotsübersichten für Pirmasens), Stand Juli 2026. Es handelt sich um Angebotspreise, nicht um tatsächlich erzielte Kaufpreise; ohne Gewähr.

Bildergalerie

108 Fotos – alle Räume und Außenbereiche

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Ihre Chance in Zahlen

Ihre Kostenvorteile gegenüber dem klassischen Kauf

201.000 €
gerichtlich festgesetzter Verkehrswert
~ 7.000 €
keine Käufer-Maklerprovision*
~ 3.000 €
kein Notarhonorar für den Kaufvertrag**
Bezugsfrei
kein erkennbares Räumungsrisiko durch Bewohner – Objekt derzeit leerstehend (Stand Juli 2026)

* Vergleichswert: übliche Käuferprovision 3,57 % inkl. MwSt. bezogen auf den Verkehrswert (201.000 € × 3,57 % ≈ 7.176 €). Tatsächliche Ersparnis abhängig vom Zuschlagspreis.  ** Der gerichtliche Zuschlag ersetzt den notariellen Kaufvertrag; bei einer Finanzierung können jedoch notarielle und grundbuchliche Kosten für die Bestellung einer Grundschuld entstehen. Es fallen an: Grunderwerbsteuer 5 % (RLP), Zuschlagsgebühr des Gerichts, Grundbucheintragung; das Meistgebot ist ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin mit 4 % p. a. zu verzinsen.

Gut zu wissen

Was ist eine Teilungsversteigerung – und wie läuft sie ab?

Die Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) ist eine öffentliche Versteigerung durch das Amtsgericht. Sie dient dazu, eine Eigentümergemeinschaft aufzulösen. Für Bieter ist sie eine reguläre Kaufgelegenheit: Jede Person kann mitbieten, es fällt keine Maklerprovision an, und der Erwerb erfolgt rechtssicher durch gerichtlichen Zuschlag.

Vorbereitung: Gutachten einsehen

Das Gericht hat den Verkehrswert durch einen unabhängigen Sachverständigen ermitteln lassen und per Beschluss festgesetzt. Das vollständige Gutachten mit allen Details können Sie direkt online lesen: → Verkehrswertgutachten öffnen. Der Termin ist zudem amtlich bekannt gemacht (u. a. auf www.zvg-portal.de).

Sicherheitsleistung bereithalten

Auf Verlangen eines Beteiligten muss ein Bieter Sicherheit in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswerts leisten – hier also 20.100,00 €. Die zulässigen Formen ergeben sich aus § 69 ZVG und den Hinweisen des Gerichts: insbesondere rechtzeitige Überweisung an die Gerichtskasse (frühzeitig, mindestens fünf Tage vor dem Termin veranlassen – der Betrag muss vor dem Termin gutgeschrieben sein), Bundesbank-/LZB-Scheck, Verrechnungsscheck eines zugelassenen Kreditinstituts oder eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Bargeld ist nicht zugelassen. Zum Termin gültigen Personalausweis mitbringen; wer für eine andere Person bietet, benötigt eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Maßgeblich sind die Angaben des Gerichts.

Der Versteigerungstermin

Der Termin beginnt mit dem Bekanntmachungsteil (Objekt- und Verfahrensdaten, Versteigerungsbedingungen). Danach folgt die Bietzeit von mindestens 30 Minuten, in der Gebote abgegeben werden. Sie endet erst, wenn trotz Aufforderung keine höheren Gebote mehr erfolgen.

Wertgrenzen im ersten Termin

Im ersten Termin gelten Schutzgrenzen: Bleibt das höchste Gebot unter 5/10 des Verkehrswerts (hier 100.500 €), wird der Zuschlag von Amts wegen versagt; unter 7/10 (hier 140.700 €) kann ein Berechtigter die Versagung beantragen. Wurde der Zuschlag in einem früheren Termin wegen Nichterreichens dieser Grenzen versagt, gelten sie in dem daraufhin bestimmten neuen Termin grundsätzlich nicht mehr – maßgeblich ist die Bekanntgabe des Gerichts.

Zuschlag und Eigentumserwerb

Mit dem Zuschlagsbeschluss wird der Meistbietende unmittelbar Eigentümer – ein notarieller Kaufvertrag ist nicht erforderlich, und eine Maklerprovision fällt nicht an. Bei einer Finanzierung können jedoch Notar- und Grundbuchkosten für Sicherheiten wie eine Grundschuld entstehen. An Nebenkosten fallen die Zuschlagsgebühr des Gerichts, die Grunderwerbsteuer (in Rheinland-Pfalz 5 %) und die Kosten der Grundbucheintragung an. Der Rest des Gebots (abzüglich geleisteter Sicherheit) wird zum Verteilungstermin fällig und ist bis dahin mit 4 % p. a. zu verzinsen. Da das Haus nach aktuellem Kenntnisstand leer steht, ist es ab Zuschlag bezugsfrei.

Hinweis: Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen und die im Termin verlesenen Versteigerungsbedingungen des Amtsgerichts Pirmasens.
Ehrliche Antworten

Häufige Fragen zur Versteigerung

Kann ich das Haus vorher von innen sehen?

Die 108 Fotos auf dieser Seite zeigen alle Räume, die Außenanlagen und die sichtbare Technik im aktuellen Zustand – sie ersetzen aber keine persönliche Besichtigung oder technische Prüfung. Zusätzlich können Sie das vollständige Verkehrswertgutachten online lesen. Für einen Besichtigungswunsch rufen Sie uns an unter 02054 8603 8306 8438 5 (Name und Rückrufnummer hinterlassen) oder schreiben Sie an info@dein-wohnhaus.de – wir melden uns.

Was passiert mit meiner Sicherheitsleistung, wenn ich nicht den Zuschlag bekomme?

Sie erhalten sie vollständig zurück. Die Sicherheit (10 % des Verkehrswerts = 20.100 €) wird nur beim Meistbietenden auf das Gebot angerechnet. Wird die Sicherheitsleistung nicht benötigt, wird sie je nach gewählter Form zurücküberwiesen, zurückgegeben oder freigegeben (Überweisung, Scheck oder Bankbürgschaft).

Kann ich mit einer Bankfinanzierung bieten?

Ja – aber: Die Finanzierung muss vor dem Gebot belastbar geklärt sein. Der Erwerb steht nicht unter Finanzierungsvorbehalt; wer den Zuschlag erhält, muss zahlen. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer Bank – das gerichtliche Gutachten ist dafür eine gute Grundlage. Am Termintag selbst brauchen Sie nur die Sicherheitsleistung; der Restbetrag wird zum Verteilungstermin fällig (in der Regel mehrere Wochen nach dem Zuschlag), sodass die bereits zugesagte Finanzierung in Ruhe ausgezahlt werden kann.

Ist eine Teilungsversteigerung seriös?

Ja – sie ist ein öffentliches, gesetzlich geregeltes Gerichtsverfahren (§§ 180 ff. ZVG). Den Verkehrswert hat ein unabhängiger, gerichtlich bestellter Sachverständiger ermittelt, das Gericht hat ihn per Beschluss festgesetzt; der Eigentumserwerb erfolgt durch Gerichtsbeschluss. Bieter sollten dennoch Gutachten, Grundbuchsituation, Versteigerungsbedingungen, Finanzierung und Objektzustand sorgfältig prüfen.

Muss ich mich vor dem Termin anmelden?

Nein, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kommen Sie einfach rechtzeitig in den Saal 153 – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt. Nur die Sicherheitsleistung sollten Sie vorab organisieren (Überweisung an die Gerichtskasse oder Bankscheck).

Muss ich persönlich anwesend sein?

Ja – Gebote können nur im Termin abgegeben werden. Wer nicht selbst kommen kann, kann sich durch eine Person mit notariell beglaubigter Bietvollmacht vertreten lassen.

Ist der Verkehrswert der Mindestpreis?

Nein. Das „geringste Gebot" gibt das Gericht im Termin bekannt; es liegt regelmäßig deutlich unter dem Verkehrswert. Im Ersttermin gelten aber Schutzgrenzen: Unter 100.500 € (5/10) wird der Zuschlag von Amts wegen versagt, unter 140.700 € (7/10) kann ein Berechtigter die Versagung beantragen. Nach oben entscheidet allein der Bietwettbewerb.

Wohnt noch jemand im Haus?

Nein. Das Haus steht nach Angaben der Eigentümerseite und laut Gutachten leer (zuletzt bestätigt: Juli 2026) und ist ab Zuschlag bezugsfrei. Anders als bei vielen Zwangsversteigerungen gibt es hier kein erkennbares Räumungsrisiko durch Bewohner – keine Mieter und keine Eigentümer, die ausziehen müssten.

Brauche ich einen Makler oder Notar?

Für den Eigentumserwerb selbst nicht: Der Zuschlagsbeschluss des Gerichts ersetzt den notariellen Kaufvertrag, und eine Maklerprovision fällt nicht an. Bei einer Finanzierung können jedoch notarielle und grundbuchliche Kosten für die Bestellung einer Grundschuld entstehen. Hinzu kommen Grunderwerbsteuer (5 %), Zuschlagsgebühr und Grundbucheintragung.

Was bleibt nach dem Zuschlag im Grundbuch bestehen?

Welche Rechte bestehen bleiben, ergibt sich aus den im Termin verlesenen Versteigerungsbedingungen. In Abteilung II des Grundbuchs ist hier lediglich ein Kanalrecht der Stadt Pirmasens eingetragen (wertneutral).

Wie viel muss ich mindestens bieten?

Das geringste Gebot gibt das Gericht im Termin bekannt. Zusätzlich gelten im Ersttermin die Wertgrenzen: Unter 100.500 € (5/10) wird der Zuschlag versagt, unter 140.700 € (7/10) kann ein Berechtigter die Versagung beantragen. Nach oben entscheidet allein der Bietwettbewerb.

Ihre Schritte zum Zuschlag

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Termin & Gericht

Versteigerungstermin

Terminsbestimmung

DatumMittwoch, 28. Oktober 2026
Uhrzeit10:00 Uhr
OrtAmtsgericht Pirmasens, Sitzungssaal 153
AnschriftBahnhofstraße 22–26, 66953 Pirmasens
Aktenzeichen2 K 66/25
VerfahrensartTeilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG), Ersttermin

Amtliche Veröffentlichungen

Dieses Verfahren ist auch auf den Versteigerungsportalen veröffentlicht:

Verkehrswertgutachten online lesen
Exposé auf versteigerungspool.de
Amtliches Portal zvg-portal.de (Land Rheinland-Pfalz, Amtsgericht Pirmasens)

Maßgeblich sind allein die amtliche Terminsbestimmung und die im Termin verlesenen Versteigerungsbedingungen.

Kontakt

Fragen oder Besichtigungswunsch?

Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an – rund um die Uhr:
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Besichtigung

Das Haus steht leer (Stand Juli 2026). Die 108 Fotos auf dieser Seite vermitteln einen umfangreichen Eindruck von Räumen, Außenanlagen und sichtbarer Technik – sie ersetzen aber keine persönliche Besichtigung oder technische Prüfung. Für einen Besichtigungswunsch hinterlassen Sie uns telefonisch eine Nachricht oder schreiben Sie an info@dein-wohnhaus.de – wir melden uns.

Über diese Seite: Diese Objektseite wird von der Eigentümerseite (Erbengemeinschaft) bereitgestellt, um Kaufinteressenten Fotos, Unterlagen und Besichtigungsmöglichkeiten zugänglich zu machen. Wir beantworten Fragen zum Objekt und koordinieren Besichtigungen. Rechtliche Auskünfte zum Verfahren erteilen das Amtsgericht Pirmasens oder ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen. Stand der Angaben: Juli 2026.

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Mittwoch, 28. Oktober 2026, 10:00 Uhr · Amtsgericht Pirmasens, Saal 153, Bahnhofstraße 22–26

Termin: 28. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
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Mi, 28.10.2026, 10:00 Uhr – inkl. Erinnerung 7 Tage und 1 Tag vorher
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