Zweifamilienhaus mit Garage und Garten · Finsterbachstraße 32, 66955 Pirmasens-Niedersimten. Leerstehend und bezugsfrei ab Zuschlag. Gerichtstermin: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 10:00 Uhr, Amtsgericht Pirmasens, Saal 153. Gebote werden ausschließlich im Versteigerungstermin abgegeben – eine Vertretung mit notariell beglaubigter Bietvollmacht ist möglich.
Zur Versteigerung kommt ein freistehendes Zweifamilienhaus mit Anbau in Massivbauweise (Baujahr 1970, Mauerwerk mit Stahlbetondecken) auf einem 548 m² großen, voll erschlossenen Grundstück. Das leicht hängige Grundstück liegt in einer ruhigen Anliegerstraße (Sackgasse mit Wendehammer) am Ortsrand von Pirmasens-Niedersimten und grenzt an unverbaute, grüne Flächen mit altem Baumbestand. Das Haus steht leer (Stand Juli 2026) – bezugsfrei ab Zuschlag, kein bekanntes Räumungsrisiko durch Bewohner.
| Objektart | Zweifamilienhaus mit Anbau, freistehend |
| Adresse | Finsterbachstraße 32, 66955 Pirmasens-Niedersimten |
| Grundbuch | Niedersimten Blatt 1022, Flurstück 487 |
| Baujahr | 1970 |
| Wohnfläche | 181,92 m² (EG 98,69 / UG 83,23) |
| Brutto-Grundfläche | 262,50 m² |
| Garage | 15,39 m² Nutzfläche |
| Grundstück | 548 m², voll erschlossen, beitragsfrei |
| Planungsrecht | Mischgebiet (MI), offene Bauweise |
| Bodenrichtwert | 55 €/m² (Bodenwert 30.100 €) |
| Heizung | Öl-Zentralheizung (Brenner Bj. 2000) |
| Verfügbarkeit | leerstehend, bezugsfrei ab Zuschlag |
| Verkehrswert | 201.000,00 € |
Grundlage: gerichtliches Verkehrswertgutachten (Wertermittlungsstichtag 09.02.2026).
→ Vollständiges Gutachten online lesen
Hinweis: Im Verkehrswertgutachten ist als Postleitzahl irrtümlich 76848 angegeben; zutreffend ist 66955 Pirmasens-Niedersimten. Maßgeblich sind Grundbuch (Niedersimten Blatt 1022, Flurstück 487) und die amtliche Terminsbestimmung.
Oben einziehen – und die zweite Wohnung mit eigenem Eingang für die Eltern, erwachsene Kinder oder als Mietwohnung nutzen, die einen Teil der Rate zahlt. Garten am Waldrand, Sackgasse ohne Durchgangsverkehr – und weil das Haus leer steht, können Sie direkt nach dem Zuschlag einziehen.
rund 8 % rechnerischer Bruttomietansatz bezogen auf den Verkehrswert: Der gerichtliche Gutachter setzt die Marktmiete beider Wohnungen plus Garage auf 1.339 €/Monat (16.070 €/Jahr) an. Zwei getrennt vermietbare Einheiten, derzeit leerstehend.
Grundlage sind die vom Gutachter angesetzten Marktmieten, keine bestehenden Mietverträge. Kosten für Instandhaltung, Modernisierung, Verwaltung, Finanzierung und mögliche Leerstände sind nicht berücksichtigt; keine garantierte Rendite. Der Wert bezieht sich auf den Verkehrswert, nicht auf den tatsächlichen Zuschlagspreis inklusive Nebenkosten.
| Illustrativer Betrag | 150.000 € |
| + Grunderwerbsteuer (5 % RLP) | 7.500 € |
| + Zuschlagsgebühr / Grundbuch (ca.) | 1.500 € |
| Gesamtaufwand (ca.) | 159.000 € |
| Eigenkapital (20 %) | 31.800 € |
| Darlehen (ca.) | 127.200 € |
| Beispielzins 3,8 % p. a., 2 % Anfangstilgung | |
| Monatsrate (ca.) | 615 € |
Allein die EG-Wohnung plus Garage setzt der gerichtliche Gutachter mit 744 €/Monat Marktmiete an.
Die UG-Wohnung mit eigenem Eingang kann laut Gutachter-Ansatz zusätzlich ca. 595 €/Monat Mietertrag liefern.
Wohnkosten (Instandhaltung, Versicherung, Grundsteuer, Energie, Rücklagen) kommen beim Eigentum hinzu – Rate und Miete sind daher nicht 1:1 vergleichbar.
Unverbindliche, rein illustrative Beispielrechnung – keine Prognose für den tatsächlichen Zuschlagspreis. Ob und zu welchem Gebot der Zuschlag erteilt wird, entscheidet sich ausschließlich im Gerichtstermin nach den dort bekannt gegebenen Versteigerungsbedingungen. Zins, Rate und Konditionen individuell; keine Finanz- oder Anlageberatung. Nicht enthalten: Verzinsung des Meistgebots bis zum Verteilungstermin (4 % p. a.), ggf. Notar-/Grundbuchkosten einer Grundschuldbestellung sowie Kosten für Renovierung, Modernisierung und laufende Bewirtschaftung. Wichtig: Ein Gebot sollte nur abgegeben werden, wenn die Finanzierung einschließlich Nebenkosten und Modernisierungsreserve bereits vor dem Termin verbindlich geklärt ist – der Erwerb steht nicht unter Finanzierungsvorbehalt.
Wohn-/Esszimmer, Küche, drei Zimmer, Bad, separates WC, Garderobe sowie überdachter Balkon mit freiem Blick über das Grün des Finsterbachtals.
Wohn-/Essbereich, Küche, zwei Zimmer, Bad, Flur und Terrasse. Durch die Hanglage mit eigenem, ebenerdigem, separatem Eingang – ideal zum Vermieten oder für Angehörige.
Zusätzlich: Kellerraum, Waschküche und Heizraum. Der begehbare Dachboden ist über eine feste Treppe erschlossen und verfügt bereits über Dachflächenfenster – Ausbaupotenzial für zusätzlichen Wohnraum (Satteldach in Holzkonstruktion, Tonziegel). Die massive Einzelgarage ist unterkellert und hat ein Stahl-Schwingtor.
Hinweis zum Dachausbau: Ein möglicher Ausbau setzt die baurechtliche Zulässigkeit, statische und technische Eignung sowie ggf. eine Genehmigung voraus. Der Dachboden ist derzeit nicht als Wohnfläche ausgewiesen.
Alle Zustandsangaben laut gerichtlichem Verkehrswertgutachten (Stichtag 09.02.2026).
Niedertemperaturkessel (Brenner Baujahr 2000) mit Erdtank (Stahl, ca. 10.000 Liter, mit Zulassung).
Der vorhandene Niedertemperaturkessel fällt nach derzeitiger Rechtslage nicht unter die reguläre 30-Jahres-Austauschpflicht des § 72 GEG. Daraus folgt keine Aussage über technische Restlebensdauer, Wirtschaftlichkeit oder zukünftigen Modernisierungsbedarf: Heizungsanlage, Brenner und Erdtank sollten vor einem Gebot fachlich geprüft werden. Fossile Heizkessel dürfen nach geltender Gesetzeslage längstens bis Ende 2044 betrieben werden (§ 72 Abs. 4 GEG).
Ein Energieausweis liegt nicht vor; bei einer Versteigerung durch das Gericht ist er nicht vorgeschrieben.
| Verkehrswert | 201.000,00 € |
| Sachwert | 201.000 € |
| Ertragswert | 203.000 € |
| Bodenwert | 30.100 € (55 €/m²) |
| Mietansatz EG | 705,63 €/Monat |
| Mietansatz UG | 595,10 €/Monat |
| Mietansatz Garage | 38,48 €/Monat |
| Jahresrohertrag (inkl. Garage) | 16.070,52 € |
| Wohnraummietansatz | 7,15 €/m² monatlich |
Für Kapitalanleger: Bezogen auf den Verkehrswert entspricht der Mietansatz des Gutachters einer Bruttomietrendite von rund 8 %.
Der Verkehrswert entspricht rund 1.105 € je Quadratmeter Wohnfläche. Allgemeine Portalwerte für Häuser in Pirmasens liegen teilweise höher, sind wegen unterschiedlicher Lage, Bauart, Energiezustand und Ausstattung aber nur eingeschränkt vergleichbar. Im Segment unter 150.000 € dominieren in Pirmasens sanierungsbedürftige Innenstadt-Altbauten und Reihenhäuser.
Quelle: Auswertung der Immobilienportale (u. a. Angebotsübersichten für Pirmasens), Stand Juli 2026. Es handelt sich um Angebotspreise, nicht um tatsächlich erzielte Kaufpreise; ohne Gewähr.
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* Vergleichswert: übliche Käuferprovision 3,57 % inkl. MwSt. bezogen auf den Verkehrswert (201.000 € × 3,57 % ≈ 7.176 €). Tatsächliche Ersparnis abhängig vom Zuschlagspreis. ** Der gerichtliche Zuschlag ersetzt den notariellen Kaufvertrag; bei einer Finanzierung können jedoch notarielle und grundbuchliche Kosten für die Bestellung einer Grundschuld entstehen. Es fallen an: Grunderwerbsteuer 5 % (RLP), Zuschlagsgebühr des Gerichts, Grundbucheintragung; das Meistgebot ist ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin mit 4 % p. a. zu verzinsen.
Die Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) ist eine öffentliche Versteigerung durch das Amtsgericht. Sie dient dazu, eine Eigentümergemeinschaft aufzulösen. Für Bieter ist sie eine reguläre Kaufgelegenheit: Jede Person kann mitbieten, es fällt keine Maklerprovision an, und der Erwerb erfolgt rechtssicher durch gerichtlichen Zuschlag.
Das Gericht hat den Verkehrswert durch einen unabhängigen Sachverständigen ermitteln lassen und per Beschluss festgesetzt. Das vollständige Gutachten mit allen Details können Sie direkt online lesen: → Verkehrswertgutachten öffnen. Der Termin ist zudem amtlich bekannt gemacht (u. a. auf www.zvg-portal.de).
Auf Verlangen eines Beteiligten muss ein Bieter Sicherheit in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswerts leisten – hier also 20.100,00 €. Die zulässigen Formen ergeben sich aus § 69 ZVG und den Hinweisen des Gerichts: insbesondere rechtzeitige Überweisung an die Gerichtskasse (frühzeitig, mindestens fünf Tage vor dem Termin veranlassen – der Betrag muss vor dem Termin gutgeschrieben sein), Bundesbank-/LZB-Scheck, Verrechnungsscheck eines zugelassenen Kreditinstituts oder eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Bargeld ist nicht zugelassen. Zum Termin gültigen Personalausweis mitbringen; wer für eine andere Person bietet, benötigt eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Maßgeblich sind die Angaben des Gerichts.
Der Termin beginnt mit dem Bekanntmachungsteil (Objekt- und Verfahrensdaten, Versteigerungsbedingungen). Danach folgt die Bietzeit von mindestens 30 Minuten, in der Gebote abgegeben werden. Sie endet erst, wenn trotz Aufforderung keine höheren Gebote mehr erfolgen.
Im ersten Termin gelten Schutzgrenzen: Bleibt das höchste Gebot unter 5/10 des Verkehrswerts (hier 100.500 €), wird der Zuschlag von Amts wegen versagt; unter 7/10 (hier 140.700 €) kann ein Berechtigter die Versagung beantragen. Wurde der Zuschlag in einem früheren Termin wegen Nichterreichens dieser Grenzen versagt, gelten sie in dem daraufhin bestimmten neuen Termin grundsätzlich nicht mehr – maßgeblich ist die Bekanntgabe des Gerichts.
Mit dem Zuschlagsbeschluss wird der Meistbietende unmittelbar Eigentümer – ein notarieller Kaufvertrag ist nicht erforderlich, und eine Maklerprovision fällt nicht an. Bei einer Finanzierung können jedoch Notar- und Grundbuchkosten für Sicherheiten wie eine Grundschuld entstehen. An Nebenkosten fallen die Zuschlagsgebühr des Gerichts, die Grunderwerbsteuer (in Rheinland-Pfalz 5 %) und die Kosten der Grundbucheintragung an. Der Rest des Gebots (abzüglich geleisteter Sicherheit) wird zum Verteilungstermin fällig und ist bis dahin mit 4 % p. a. zu verzinsen. Da das Haus nach aktuellem Kenntnisstand leer steht, ist es ab Zuschlag bezugsfrei.
Die 108 Fotos auf dieser Seite zeigen alle Räume, die Außenanlagen und die sichtbare Technik im aktuellen Zustand – sie ersetzen aber keine persönliche Besichtigung oder technische Prüfung. Zusätzlich können Sie das vollständige Verkehrswertgutachten online lesen. Für einen Besichtigungswunsch rufen Sie uns an unter 02054 8603 8306 8438 5 (Name und Rückrufnummer hinterlassen) oder schreiben Sie an info@dein-wohnhaus.de – wir melden uns.
Sie erhalten sie vollständig zurück. Die Sicherheit (10 % des Verkehrswerts = 20.100 €) wird nur beim Meistbietenden auf das Gebot angerechnet. Wird die Sicherheitsleistung nicht benötigt, wird sie je nach gewählter Form zurücküberwiesen, zurückgegeben oder freigegeben (Überweisung, Scheck oder Bankbürgschaft).
Ja – aber: Die Finanzierung muss vor dem Gebot belastbar geklärt sein. Der Erwerb steht nicht unter Finanzierungsvorbehalt; wer den Zuschlag erhält, muss zahlen. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer Bank – das gerichtliche Gutachten ist dafür eine gute Grundlage. Am Termintag selbst brauchen Sie nur die Sicherheitsleistung; der Restbetrag wird zum Verteilungstermin fällig (in der Regel mehrere Wochen nach dem Zuschlag), sodass die bereits zugesagte Finanzierung in Ruhe ausgezahlt werden kann.
Ja – sie ist ein öffentliches, gesetzlich geregeltes Gerichtsverfahren (§§ 180 ff. ZVG). Den Verkehrswert hat ein unabhängiger, gerichtlich bestellter Sachverständiger ermittelt, das Gericht hat ihn per Beschluss festgesetzt; der Eigentumserwerb erfolgt durch Gerichtsbeschluss. Bieter sollten dennoch Gutachten, Grundbuchsituation, Versteigerungsbedingungen, Finanzierung und Objektzustand sorgfältig prüfen.
Nein, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kommen Sie einfach rechtzeitig in den Saal 153 – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt. Nur die Sicherheitsleistung sollten Sie vorab organisieren (Überweisung an die Gerichtskasse oder Bankscheck).
Ja – Gebote können nur im Termin abgegeben werden. Wer nicht selbst kommen kann, kann sich durch eine Person mit notariell beglaubigter Bietvollmacht vertreten lassen.
Nein. Das „geringste Gebot" gibt das Gericht im Termin bekannt; es liegt regelmäßig deutlich unter dem Verkehrswert. Im Ersttermin gelten aber Schutzgrenzen: Unter 100.500 € (5/10) wird der Zuschlag von Amts wegen versagt, unter 140.700 € (7/10) kann ein Berechtigter die Versagung beantragen. Nach oben entscheidet allein der Bietwettbewerb.
Nein. Das Haus steht nach Angaben der Eigentümerseite und laut Gutachten leer (zuletzt bestätigt: Juli 2026) und ist ab Zuschlag bezugsfrei. Anders als bei vielen Zwangsversteigerungen gibt es hier kein erkennbares Räumungsrisiko durch Bewohner – keine Mieter und keine Eigentümer, die ausziehen müssten.
Für den Eigentumserwerb selbst nicht: Der Zuschlagsbeschluss des Gerichts ersetzt den notariellen Kaufvertrag, und eine Maklerprovision fällt nicht an. Bei einer Finanzierung können jedoch notarielle und grundbuchliche Kosten für die Bestellung einer Grundschuld entstehen. Hinzu kommen Grunderwerbsteuer (5 %), Zuschlagsgebühr und Grundbucheintragung.
Welche Rechte bestehen bleiben, ergibt sich aus den im Termin verlesenen Versteigerungsbedingungen. In Abteilung II des Grundbuchs ist hier lediglich ein Kanalrecht der Stadt Pirmasens eingetragen (wertneutral).
Das geringste Gebot gibt das Gericht im Termin bekannt. Zusätzlich gelten im Ersttermin die Wertgrenzen: Unter 100.500 € (5/10) wird der Zuschlag versagt, unter 140.700 € (7/10) kann ein Berechtigter die Versagung beantragen. Nach oben entscheidet allein der Bietwettbewerb.
| Datum | Mittwoch, 28. Oktober 2026 |
| Uhrzeit | 10:00 Uhr |
| Ort | Amtsgericht Pirmasens, Sitzungssaal 153 |
| Anschrift | Bahnhofstraße 22–26, 66953 Pirmasens |
| Aktenzeichen | 2 K 66/25 |
| Verfahrensart | Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG), Ersttermin |
Dieses Verfahren ist auch auf den Versteigerungsportalen veröffentlicht:
→ Verkehrswertgutachten online lesen
→ Exposé auf versteigerungspool.de
→ Amtliches Portal zvg-portal.de (Land Rheinland-Pfalz, Amtsgericht Pirmasens)
Maßgeblich sind allein die amtliche Terminsbestimmung und die im Termin verlesenen Versteigerungsbedingungen.
Rufen Sie uns an – rund um die Uhr:
📞 02054 8603 8306 8438 5
✉️ info@dein-wohnhaus.de
Telefonisch nimmt unser digitaler Assistent Ihre Nachricht rund um die Uhr auf – nennen Sie Name, Rückrufnummer und Anliegen, wir melden uns schnellstmöglich.
Das Haus steht leer (Stand Juli 2026). Die 108 Fotos auf dieser Seite vermitteln einen umfangreichen Eindruck von Räumen, Außenanlagen und sichtbarer Technik – sie ersetzen aber keine persönliche Besichtigung oder technische Prüfung. Für einen Besichtigungswunsch hinterlassen Sie uns telefonisch eine Nachricht oder schreiben Sie an info@dein-wohnhaus.de – wir melden uns.
Mittwoch, 28. Oktober 2026, 10:00 Uhr · Amtsgericht Pirmasens, Saal 153, Bahnhofstraße 22–26